Das Recht auf Datenlöschung existiert. Es ist nur unbenutzbar. — SOVERIA Blog

Ein realer Auskunftsantrag bei der BfDI zeigt: Die DSGVO gibt uns starke Rechte — aber die Infrastruktur, sie auszuüben, fehlt. Eine Analyse von Kai Simon Utzinger.

Das Recht auf Datenlöschung existiert. Es ist nur unbenutzbar.

Von Kai Simon Utzinger, Gründer SOVERIA, 4. Mai 2026.

Am 29. April 2026 stellte der Autor einen Auskunfts- und Löschantrag nach Art. 15 und 17 DSGVO an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Nach 5 Wochen Bearbeitungszeit kam die Antwort: eine Negativauskunft (Dok. 50752/2026). Keine Daten gespeichert. Die BfDI macht im Antwortschreiben aber explizit klar, dass sie nur Auskunft über die eigene Datenverarbeitung geben kann — nicht über andere Bundesbehörden.

Das strukturelle Problem: Die DSGVO gibt uns echte Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch), aber die Infrastruktur fehlt. Wer wirklich wissen will, wo seine Daten gespeichert sind, müsste jeden Datenbroker, jede Behörde, jedes Auskunftssystem einzeln anfragen — über hundert relevante Stellen allein in Deutschland. Pro Stelle: separates Formular, separate Wartezeit (oft 4–8 Wochen), separates Antwortformat.

Die Asymmetrie ist nicht zufällig: Datensammlung ist trivial, Datenlöschung extrem aufwändig. Genau diese Lücke schließt SOVERIA mit der Individual Data Map: Eine systematische Analyse der eigenen digitalen Exposition aus Angreiferperspektive — Datenlecks, Datenbroker, Register, soziale Netzwerke — mit priorisiertem Handlungsplan.